Genehmigungen
Für Transporte, die größer oder schwerer als gesetzlich zulässig sind, ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich. B-Exceptional ist spezialisiert auf die Beantragung von Ausnahmegenehmigungen für Sondertransporte in zahlreichen Ländern.
Jedes europäische Land hat seine eigenen Regeln und Verfahren in Bezug auf Ausnahmen.
In den letzten B-Exceptional hat sich spezialisiert im Bereich von Regularien in den verschiedenen europäischen Ländern. Wir gewähren jetzt Ausnahmen für ganz Europa. In den Niederlanden, Belgien, Deutschland, Luxemburg, Frankreich und Dänemark unter anderem kümmern wir uns um diese Ausnahmen vollständig im eigenen Haus. In Bezug auf lokale Vorschriften werden wir durch unsere Schwesterunternehmen in der Niederlande und Deutschland verstärkt. In den Ländern, in denen unsere eigenen Kenntnisse noch nicht ausreichen, arbeiten wir mit verschiedenen Agenten zusammen, die mit den dortigen Abläufen vertraut sind und in engem Kontakt mit den lokalen Behörden stehen.
Aufgrund der Expertise in allen europäischen Ländern können Sie B-Exceptional sowohl für den Nahverkehr in europäischen Ländern als auch für den grenzüberschreitenden Transport kontaktieren.
TÜV Gutachten und §70 StVZO
In mehreren europäischen Ländern sind die zugrunde liegenden Unterlagen erforderlich, um eine Ausnahme zu beantragen. Auch in Deutschland benötigen Sie in vielen Fällen Unterlagen, um eine Genehmigung beantragen zu können.
Erfüllt das Fahrzeug die gesetzlich zulässigen Höchstmaße, ist aber die Ladung zu lang, zu hoch oder zu breit, ist in Deutschland eine Ausnahmegenehmigung nach §46 StVO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) erforderlich. Für die Beantragung einer Genehmigung nach §46 StVO sind keine zugrunde liegenden Unterlagen erforderlich.
Überschreitet ein Fahrzeug die zulässigen Höchstmaße und/oder -gewichte, ist sowohl eine Genehmigung nach §70 StVZO als auch eine Genehmigung nach §29 StVZO erforderlich.
Ein §70 ist eine Genehmigung für Fahrzeuge oder Kombinationen, mit denen die gesetzlichen Höchstmaße überschritten werden können. Grundlage für die Erteilung eines §70 ist ein TÜV-Gutachten. Ein TÜV Gutachten enthält die technischen Daten der Fahrzeugkombination. Beim Kauf eines neuen Anhängers wird häufig ein TÜV Gutachten erstellt.
Wenn Sie kein §70- und/oder TÜV-Gutachten haben, können Sie sich für die Anfrage an B-Exceptional wenden.